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allgemeine neuanlegung
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Die Allgemeine Neuanlegung des Grenzkatasters in Teilen der KG Neuzeug (49222)
Kurzfassung
Mit der Novelle des Vermessungsgesetzes im Jahr 2016 wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Verfahren zur flächendeckenden Anlegung des Grenzkatasters auch nur für Teilgebiete einer Katastralgemeinde einzuleiten. (§ 15 Abs. 1 Zi.2 und § 22 VermG). Nachstehend wird das bislang einzige solche Verfahren beschrieben. Darin werden die Vorteile einer großflächigen Aufarbeitung der oft komplexen Katasterhistorie herausgearbeitet. Auch die Chancen, die so ein Verfahren für die zielgerichtete Ausbildung neuer Mitarbeiter/innen eines Vermessungsamtes eröffnet, werden dargelegt. Das Verfahren hat aber auch gezeigt, dass das Ergebnis nicht allen Ansprüchen nach Rechtssicherheit entspricht. Die fehlende 2,5-te Dimension im Kataster und die fehlende verpflichtende Darstellung der Servitute ist dafür verantwortlich.
Abstract
The amendment to the Surveying Act in 2016 created the possibility of a restoration of the cadastralmap only in a part of a katastralgemeinde that leads to allover grenzkataster in the defined area. This procedure has been done only once in Austria so far and is described in the following article. The technical advantages of such a wide-area survey are described as well as the opportunities for the training of new employees. Nevertheless, also the lack of the third dimension and the missing description of servitute in the Austrian cadastral-system are mentioned.
Mit der Novelle des Vermessungsgesetzes im Jahr 2016 wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Verfahren zur flächendeckenden Anlegung des Grenzkatasters auch nur für Teilgebiete einer Katastralgemeinde einzuleiten. (§ 15 Abs. 1 Zi.2 und § 22 VermG). Nachstehend wird das bislang einzige solche Verfahren beschrieben. Darin werden die Vorteile einer großflächigen Aufarbeitung der oft komplexen Katasterhistorie herausgearbeitet. Auch die Chancen, die so ein Verfahren für die zielgerichtete Ausbildung neuer Mitarbeiter/innen eines Vermessungsamtes eröffnet, werden dargelegt. Das Verfahren hat aber auch gezeigt, dass das Ergebnis nicht allen Ansprüchen nach Rechtssicherheit entspricht. Die fehlende 2,5-te Dimension im Kataster und die fehlende verpflichtende Darstellung der Servitute ist dafür verantwortlich.
Abstract
The amendment to the Surveying Act in 2016 created the possibility of a restoration of the cadastralmap only in a part of a katastralgemeinde that leads to allover grenzkataster in the defined area. This procedure has been done only once in Austria so far and is described in the following article. The technical advantages of such a wide-area survey are described as well as the opportunities for the training of new employees. Nevertheless, also the lack of the third dimension and the missing description of servitute in the Austrian cadastral-system are mentioned.
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VGI_202504_Brandstoetter.pdf
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